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		<title>Buendnis fuer Politik- und Meinungsfreiheit</title>
		<link>http://www.pm-buendnis.de/</link>
		<description>Aktuelles vom Buendnis fuer Politik- und Meinungsfreiheit</description>
		<language>de</language>
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			<title>Buendnis fuer Politik- und Meinungsfreiheit</title>
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			<description>Aktuelles vom Buendnis fuer Politik- und Meinungsfreiheit</description>
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		<lastBuildDate>Thu, 09 Jun 2011 06:31:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>EU-Parlament fordert strenge Auflagen für Überwachungsprojekt INDECT</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/eu-parlament-fordert-strenge-auflagen-fuer-ueberwachungsprojekt-indect/</link>
			<description>Beitrag von heise online</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das EU-Parlament hat einen <a target="_blank" href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&amp;reference=A7-2011-0160&amp;language=DE&amp;mode=XML" rel="external">Zwischenbericht</a> des 7.&nbsp;Rahmenforschungsprogramms der Europäischen Union angenommen, in dem Auflagen für das Sicherheitsforschungsprojekt <a target="_blank" href="http://www.indect-project.eu/" rel="external">INDECT</a>  gefordert werden. Die EU-Kommission solle sofort alle Unterlagen des  Projekts herausgeben. Außerdem solle sie ein &quot;klares und strenges Mandat  für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von INDECT&quot;  festlegen, heißt es in Abschnitt 27 des Zwischenberichts.</p>
<p>Der Passus entspricht ungefähr einer <a href="http://www.heise.de/meldung/EU-Parlamentarier-kritisieren-EU-Ueberwachungsprojekt-INDECT-1108873.html" >Initiative</a>  von EU-Parlamentariern im Oktober 2010, die kritisierten, das  Überwachungsprojekt könnte die Grundrechte der EU-Bürger verletzen. Nun  wird in dem Zwischenbericht betont, dass die von der EU geförderte  Forschung gemäß den Grundrechten der Europäischen Charta durchgeführt  werden muss. Vor diesem Hintergrund soll zunächst untersucht werden, ob  und wie sich INDECT auf die Grundrechte auswirkt, bevor dafür weitere  Finanzmittel bereitgestellt werden.</p>
<p>Bei INDECT – Intelligent Information System Supporting Observation,  Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment –  handelt es sich um ein geplantes Informationssystem zur Unterstützung  der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen  Umgebungen. An dem Projekt arbeiten unter Führung der Krakauer  Technischen Universität 17 Forschungseinrichtungen, Konzerne und  Polizeibehörden. Das Projekt läuft unter dem Motto &quot;für die Sicherheit  der Bürger&quot;.</p>
<p>Der inenpolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, Alexander  Alvaro, hatte beispielsweise moniert, dass die EU-Kommission &quot;die totale  Überwachung in europäischen Städten&quot; zu finanzieren scheine. Mit  Fördergeldern der Union werde an einer großen &quot;Menschensuchmaschine&quot;  geforscht. Der griechische Sozialdemokrat Stavros Lambrinidis,  Vize-Präsident des EU-Parlaments, sagte in einem Interview, INDECT bedeute &quot;Big Brother&quot;. (anw)</p>]]></content:encoded>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 06:31:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>13.6. nächstes Treffen des bpm</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/136-naechstes-treffen-des-bpm/</link>
			<description>Tagungsort: Leipzig</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm">Liebe bpm-Interessierte und Aktive!</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Am 13.6. ab 10 Uhr treffen wir unserem nächsten Arbeitstreffen in Leipzig. Zu den (vorläufigen) Themenschwerpunkten der Sitzung werden  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">- Verfasste Studierendenschaft /Politsches Mandat Stand in BaWü</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">- Antirepression (Demoheftchen, Solianfrage)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">- Zusammenarbeit / Strukturelles und</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">- nächstes Treffen</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">gehören. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ergänzungen sind wie immer herzlich willkommen!</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Anfahrtsbeschreibung</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Wir treffen uns ab (nicht zwingend um) halb 9 direkt auf dem Campus Augustusplatz vor dem StuRa Uni Leipzig. Diesen findet ihr in der <a href="http://www.stura.uni-leipzig.de/kontakt/" class="external-link-new-window" >Universitätsstraße 1 in Leipzig</a>.<br />Das Tor zum Campus wird verschlossen sein, wegen Feiertag, aber da ist eine kleine Tür drin, die mach ich euch einfach auf (bitte dann auch hinter euch offen lassen!) Auf dem Campus angekommen treffen wir uns im StuRa: Einfach über den Campus laufen zum anderen Ende und dann seht ihr schon auf der rechten Seite die verglasten Räume mit einem roten Streifen, wo &quot;StudentInnenRat&quot; dransteht. <br /><br />Solltet ihr Probleme haben den StuRa zu finden, habt ihr die Möglichkeit den Notfallkontakt 0341/9737850 (StuRa Uni Leipzig) zu wählen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Für alle die von weiter weg kommen bzw. bereits am Sonntag anreisen: Bitte schickt eine <a href="mailto:magdalena.protte@stura.uni-leipzig.de" class="mail" >Mail</a> (Lena), sie kümmert sich um Schlafplätze vor Ort.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Wir freuen uns auf eure Teilnahme!</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Jun 2011 18:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>IMK in Frankfurt - &quot;They don`t like us, we don`t care&quot;</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/imk-in-frankfurt-they-dont-like-us-we-dont-care/</link>
			<description>22.Juni Innenministerkonferenz in Ffm</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm; border: none; padding: 0cm">Am 22. Juni findet in Frankfurt die jährlich in wechselnden Bundesländern tagende Konferenz der Innenminister (IMK) statt, Koordinationsorgan für die bundesweite Zusammenarbeit der Polizeien, ausländer- und asylrechtlichen Fragen sowie Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Das selbstgewählte Motto des 17-köpfigen Stammtischs der Innenminister (16 Landes- und 1 Bundesminister) brachte der Hesse Boris Rhein (CDU), der den Vorsitz der Konferenz in diesem Jahr innehat, in seiner jüngsten Regierungserklärung auf den Punkt: &quot;Wir sind der festen Überzeugung, dass Sicherheit der beste Garant für Freiheit ist.&quot; Wir anderen haben Zweifel an dieser Überzeugung und rufen deshalb am 22.Juni um 18 Uhr zu einer Demonstration gegen die Innenministerkonferenz auf.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; border: none; padding: 0cm">Eine nähere, wenn auch nur reißbrettartige Bestimmung jener &quot;Freiheit und Sicherheit&quot; genügt, um den Charakter der Konferenz zu entlarven: Sicherheit ist der höchste Begriff der bürgerlichen Gesellschaft, denn sie verbürgt den Erhalt der zu unpolitischen erklärten Unterschiede (Reichtum, Klasse, Bildung, 'Rasse', Geschlecht etc.) zwischen den individuierten Einzelnen, deren formale Gleichheit als Staatsbürger immer nur abstrakt bleibt. Die Freiheit, die der bürgerliche (Rechts-)Staat und seine Akteure, wie beispielsweise die IMK, propagiert und gewaltsam durchsetzt ist die Freiheit, im Kampf aller gegen alle der Stärkere zu sein, die Freiheit von solidarischen Verpflichtungen - nicht die Freiheit von Herrschaft und zu Selbstbestimmung. Auf der Innenministerkonferenz trifft sich der Fanclub des staatlichen Gewaltmonopols, dessen Ideologie den Namen &quot;Sicherheit&quot; trägt und dessen Geschäft die Unterdrückung alles vermeintlich Widerständigen durch Kontrolle, Kriminalisierung und Ausgrenzung ist. Soziale Bewegungen werden zur Zielscheibe repressiver Polizeistrategien und Strafverfolgung. Gleichzeitig werden durch gewaltsamen Ausschluss sozialer Randgruppen die regressivsten Bedürfnisse der Regierten befriedigt, denn solange es ein schwarzes Schaf gibt, fühlt mensch sich wohl in der Herde und huldigt dem Hirten. Die rassistische und kulturalistische statt religionskritische Integrationsdebatte, das faktisch nicht-existente Asyl-Recht, die angestrebte Zusammenlegung von BKA und Bundespolizei sind nur die offensichtlichsten Elemente dieser systemrelevanten Politik.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; border: none; padding: 0cm">Obgleich die Studierenden anders als vor den Küsten Europas ertrinkende Flüchtlinge gewöhnlich behütet, gehegt und gepflegt werden, kommt es vor, dass auch sie in den Fokus staatlicher Überwachung rücken. So heißt es etwa im 2009 veröffentlichten Abschlussbericht des PublicPrivate-Dialognetzwerks ESRIF (European Security and Innovation Forum) ganz präventionslogisch: &quot;In certain groups of the population with specific characteristics (e.g. ethnic origin, religion, students, poverty) feelings of alienation and exclusion can arise. If these feelings are ignored there is a risk of provoking undesired processes and worsening the dissatisfaction in organised groups or networks.&quot; Auch deutsche Innenbehörden arbeiteten in dem &quot;Forschungsnetzwerk&quot; mit, dessen Erkenntnisse zur Entwicklung europaweiter Strategien zur Aufstandsbekämpfung auf polizei- und informationsdienstlicher Ebene genutzt werden. Autobahn- und Sitzblockaden, brennende Mülltonnen, Besetzungen und die provokative Überschreitung geltenden Rechts, wie im Protest gegen Studiengebühren oder die Bolognareform, genügen Polizei und Staat, um die Infragestellung jener Rechtsordnung als Ganze zu unterstellen. Räumungen mit Schlagstockeinsatz, Massengewahrsam, Exmatrikulationsdrohungen, die Aufnahme festgenommener Studierender in polizeiliche Datenbanken wie &quot;Straftäter links&quot;, für die Betroffenen kostspielige Gerichtsverfahren sowie zahlreiche Anzeigen bildeten den Hintergrund einer Inszenierung, welche zumindest 2006 die Studierenden zum Sicherheitsrisiko aufbauschte. Jede Rechtsüberschreitung gilt dem staatlichen Gewaltmonopolisten als Aushebelung seiner Souveränität, die durch Strafe wiederhergestellt und durch Ausbau der Kontrollinstanzen verhindert werden muss. Die eklige Spitze dieser Überwachungs- und Sanktionsdynamik bildete der 2010 in Heidelberg enttarnte LKA-Spitzel &quot;Simon Brenner&quot;, der sich in die studentische Protestszene einschleuste um den Strafbehörden Informationen über Strukturen und Akteure vor Ort zu übermitteln. Auch die ebenso feinsäuberliche wie falsche Einteilung in gewalttätig-revolutionäre und friedlich-reformistische Protestler reproduziert die Logik des staatlichen Gewaltmonopols, die zu ganzheitlicher Betrachtung und Analyse außerstande ist. Für die Proteste hatte dies dennoch fatale Folgen: mediale Inszenierung und staatliche Repression griffen ineinander, und produzierten die Spaltung erst, indem der Protest zum Angriff auf den Staat, die Studierenden selbst zu verhinderten Revolutionären stilisiert wurden. Mit diesem unverdienten, teils ungewollten Ruhm ausgestattet, wurde der Weg zurück in den gesamtgesellschaftlichen Verblendungszusammenhang zum einzigen Ausweg, bevor die Kritik der Studierenden als Erkenntnis ihrer eigenen Verwobenheit mit der kapitalistischenVerwertungslogik und brutalisierenden Konkurrenz überhaupt zu sich kommen konnte.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; border: none; padding: 0cm">Das staatliche Gewalt-Monopol kommt jedoch nur am äußersten Rand &quot;studentischen Lebens&quot; zum Einsatz und wird als Abschreckung dort wirksam, wo das enge Korsett der Konformität kurz gelockert getragen wird. Kaum strömt ein wenig Luft in die zusammengequetschte Lunge, wird einem das Atmen durch Tränengas und Pfefferspray auch schon wieder verdorben. Also wieder zurück auf die Hochschulbank, Stundenplan raus, Anwesenheitsliste unterschreiben, Klausuren bestehen, Module abschließen, Jobben gehen, Bewerbungen schreiben, Stipendien nachjagen, Lebenslauf aufpimpen, in schlechten Seminaren verdummen, vielleicht hin und wieder mal auf einer Demo politisches Engagement performen. Der spätestens nach Bologna vollständig normalisierte Rest studentischen Lebens glänzt durch eine zwanglose Angepasstheit an die herrschenden Verhältnisse. &quot;Standortlogik&quot;, &quot;Humankapital&quot; und &quot;Selbstunternehmertum&quot; sind bereits in vermeintlich einzigartige Lebensentwürfe übersetzt und integriert. Dem mehr oder minder großen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt steht nichts mehr entgegen, vorausgesetzt, die im Studium trainierte Bereitschaft zu Selbstausbeutung und Prekarisierung verebbt nicht vor dem ersten Magengeschwür oder Burnout.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; border: none; padding: 0cm">Wir sind nicht revolutionär und auch nicht gefährlich. Glücklicherweise hängen wir zu sehr an unserem kümmerlichen Leben, um die staatliche Übermacht zu unterschätzen. Trotzdem sollte uns das nicht zum stillschweigenden Mitmachen bewegen, denn: was nicht ist, kann ja noch werden. Der anti-emanzipative Charakter der IMK liegt auf der Hand, hier wird Rassismus in Gesetze gegossen, hier wird bestimmt, wessen Freiheit als nächste zugunsten der Sicherheit bürgerlicher Herrschaft entzogen werden, wer gerettet werden soll und wer in den Fluten des Mittelmeers untergehen darf, weil er eben &quot;nur&quot; Mensch und nicht Deutsche, Französin oder Britin ist. Unsere schiere Präsenz genügt, um der Repressionsmaschine Schweiß auf die Stirn zu treiben, lasst uns also am 22. Juni auf die Straße gehen und den werten Ministern zeigen, dass wir uns nicht einlullen lassen von ihren Floskeln und kein Mitleid zeigen gegenüber ihren Magengeschwüren, denn sie haben sie verdient. Lasst uns tanzen gegen ihre Gewalt und lachen über unsere Feigheit - denn es soll werden, was noch nicht ist!</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 20:38:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>&quot;Moderne Volkszählung&quot; für &quot;Planungssicherheit&quot;? Das biopolitische Märchen vom Zensus 2011</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/moderne-volkszaehlung-fuer-planungssicherheit-das-biopolitische-maerchen-vom-zensus-2011/</link>
			<description>Mittwoch 4.Mai 2011, IG-Farben Raum 411, Uni Franfurt am Main</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;"><b>Mittwoch 4.Mai 2011, IG-Farben Raum 411, Uni Franfurt am Main</b></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&quot;Wie viele Studienplätze brauchen wir?&quot;, &quot;Wie viele Straßen brauchen wir?&quot; so und so ähnlich wirbt aktuell an fast jeder Bushaltestelle und jedem öffentlichen Platz Deutschland für die anstehende Volkszählung, den Zensus 2011. Ob Container, Autos oder ordentlich aufgereihte</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Studierende, alles ist dabei schwarz-rot-gold gehalten: Wir alle, so suggeriert die Plakatkampagne, haben ein nationales Interesse an der erfolgreichen Durchführung &quot;der modernen Volkszählung&quot;, denn sie stärkt den Standort Deutschland.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Am 9. Mai 2011 ist Stichtag: Ein knappes Drittel der Bevölkerung ist per Gesetz verpflichtet, umfangreiche Fragenkataloge zu beantworten und dabei ausführliche Angaben zu Erwerbsstatus, Bildungsweg, Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund zu machen. Eine Verweigerung kann mit einem Bußgeld oder der Anordnung eines Zwangsgeldverfahrens belegt werden. Daneben werden umfangreiche Daten aus Melderegistern, von der Bundesanstalt für Arbeit und weiteren öffentlichen Registern zentral zusammengeführt und 4 Jahre lang nicht-anonymisiert gespeichert und ausgewertet.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">An dieser gigantischen Datensammelaktion gibt es viel auszusetzen: Die Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Befragung, enorme Kosten bei fragwürdigem Nutzen und die zweifelhafte Datensicherheit und -nutzung dieser Volkszählung widersprechen in vielen Punkten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 und dem darin erklärten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Leicht zu durchschauen ist, dass die Volkszählung kaum zur Ermittlung künftiger Studierendenzahlen, zu schaffender Studienplätze oder ähnlichem gebraucht wird: Denn überfüllte Hörsäle bei gleichzeitig fehlenden Studienplätzen, so zeigt ein Blick in eine beliebige deutsche Massenuniversität heute wie vor zwanzig Jahren, waren hierzulande nie ein Problem korrekter Zählungen, sondern eines mangelnden politischen Willens.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Das Ziel der &quot;modernenVolkszählung&quot; liegt tiefer und ist abstrakter: Sie steht paradigmatisch für eine Art des Regierens, die eine zunächst unregierbare Masse von Individuen einem neuen Körper, der &quot;Bevölkerung&quot;, mit eigener Geburtenrate, Arbeitslosenquote, Bildungsniveau, ethnischer Zusammensetzung und eigenem Gesundheitszustand einverleibt und damit ihr Leben dem unterwirft, was der Philosoph Michel Foucault einst &quot;Biomacht&quot; taufte. Sie ist dazu bestimmt,&quot;die Bevölkerung als Produktionsmaschine zur Erzeugung von Reichtum, Gütern und weiteren Individuen [zu] nutzen.&quot; Dazu &quot;richtet sie die Subjekte an der Norm aus, indem sie sie um diese herum anordnet.&quot; Historisch ist die Entstehung der Biomacht verwoben mit der staatlicher Souveränität, mit der Geburt der Nation, die in ihrer schwarz-rot-goldenen, deutschen Variante auch die Plakatkampagne zum Zensus 2011 dominiert.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Der Vortrag erläutert die Abläufe und rechtlichen Grundlagen der Volkszählung und verortet sie historisch wie theoretisch im Spannungsfeld von Biomacht, Nationalstaat und Ökonomie. Im Anschluss findet eine Diskussion statt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Referenten:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Prof. Dr. Matthew Hannah (Institut für Humangeographie Uni Frankfurt)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Marius Köster (AK Zensus)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Andreas Förster</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Veranstaltungsorganisator/innen/ Unterstützer/innen</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">AStA der Universität Franfurt am Main - Referat für Politische Bildung</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">bündnis für&nbsp;politik- und meinungsfreiheit (bpm)</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 19:36:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.pm-buendnis.de/uploads/media/zensus11_front.pdf" length ="7656962" type="application/pdf" />
			<enclosure url="http://www.pm-buendnis.de/uploads/media/zensus11_back.pdf" length ="189069" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Schulungsheft für Volkszähler ins Internet entfleucht</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/schulungsheft-fuer-volkszaehler-ins-internet-entfleucht/</link>
			<description>Beitrag von heise online</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Volkszählungsgegnern ist eine Arbeitsanleitung für Zensusbeauftragte des <a target="_blank" href="http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/" rel="external">Amts für Statistik Berlin-Brandenburg</a> ins Haus geflattert, die über die Plattform &quot;<a target="_blank" href="http://vobo11.de/" rel="external">vobo11.de – volkszaehlungsboykott 2011</a>&quot;  nun den Weg an die Internetöffentlichkeit gefunden hat. &quot;Wer wissen  will, was das Gegenüber an der Haustür taktisch so drauf hat, dem sei  die Lektüre des geleakten 'Volkszähler-Schulungshefts' empfohlen&quot;,  schreiben die Macher der Webseite in ihrem Beipackzettel. Der <a href="http://vobo11.de/volkszaehler-schulungsheft.pdf" target="_blan" class="k" >Interviewleitfaden</a> (PDF-Datei) für die Hauptstadtregion lässt den Volksbefragern für ihren <a href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Wohnungsgroesse-Religion-Mitbewohner-1219050.html" >Einsatz vom 9. Mai an</a>  zwar einigen Spielraum. Er enthüllt für die 10&nbsp;Prozent der Haushalte,  die für die detaillierten Stichprobenbefragungen ausgewählt worden sind,  aber einige aufschlussreiche Details.</p>
<p>Die Arbeitshinweise geben zunächst allgemeine Informationen über den  bis 31. Juli laufenden Befragungszeitraum, die Auskunftspflicht für alle  volljährigen Wohnungsbewohner oder einen eigenen Haushalt führende  Minderjährige und die möglichen Formen der Auskunftserteilung. In der  Regel dürften die Interviewer im eigenen Interesse auf die persönliche  Befragung vor Ort drängen, da sie laut der offiziellen <a target="_blank" href="http://zensus.kreis-mil.de/media/download_gallery/Zensus2011_Verg%C3%BCtung.pdf" rel="external">Vergütungsregelung</a>  für jeden dabei erfolgreich ausgefüllten Fragebogen 7 Euro erhalten,  während sonst bei einer unverschuldeten Nichtdurchführung des Interviews  und einer reinen Abgabe der 45 Fragen nur 2 Euro winken.  Auskunftspflichtige können in der Regel die Liste aber auch online oder  auf Papier selbst ausfüllen und per Post auf eigene Kosten  zurückschicken beziehungsweise übers Web übermitteln. Die Anleitung  betont, dass es auf keinen Fall gestattet ist, zu den Merkmalen  Auskünfte telefonisch, per E-Mail oder Fax einzuholen.</p>
<p>Der Leitfaden verweist weiter darauf, dass der Schutz und die  Vertraulichkeit der erhobenen Daten beim Zensus 2011 höchste Priorität  hätten. Auskunftspflichtige Bürger könnten sich darauf verlassen, dass  keine Unbefugte Zugang zu ihren persönlichen Informationen erhielten.  Das Erhebungspersonal sei schriftlich auf Verschwiegenheit festgelegt,  werden die Interviewer noch einmal in die Pflicht genommen. Ausgefüllte  Fragebögen seien stets unter Verschluss zu halten und es sei dafür Sorge  zu tragen, dass keiner verlorengehe. Dritte Personen dürften nicht mit  irgendwelchen Teilen der Zählung beauftragt werden.</p>
<p>Für die eigentliche Befragung empfiehlt das Amt: &quot;Bleiben Sie ruhig  und strahlen Sie Souveränität aus.&quot; Bei Unklarheiten solle man sich die  Zeit nehmen, in der Arbeitsanleitung nachzulesen. Zum Ausfüllen sei ein  Platz zu wählen, von dem aus für die Betroffenen die Erhebungsliste  nicht einsehbar sei. Den Befragten sei zu versichern, dass Informationen  auch nicht an andere Behörden weitergegeben und der Fragebogen nach der  elektronischen Einlesung vernichtet werde, Angaben zu Name und  Anschrift frühestmöglich aus dem Datenbestand zu löschen seien.  Aufklären solle man über die Auskunftspflicht zu allen Fragen mit  Ausnahme der nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung  oder Weltanschauung. Auch auf die mögliche Wiederholungsbefragung zur  Qualitätskontrolle sei am Ende der Sitzung hinzuweisen.</p>
<p>Sollte eine Person angeben, trotzdem nicht zur Beantwortung bereit zu  sein, heißt es in dem Leitfaden weiter, solle der Interviewer  versuchen, &quot;die Gründe für die Verweigerung zu erfahren&quot;. Eventuelle  Ängste vor dem &quot;gläsernen Bürger&quot; könnten durch weitere gezielte  Informationen über die Geheimhaltungsvorschriften zu zerstreuen versucht  werden. Auch das eigene Ausfüllen des Bogens sei in diesem Fall klar  anzubieten. Zuletzt solle &quot;freundlich, aber bestimmt&quot; auf die drohenden  rechtlichen Schritte bei fortwährender Ablehnung der Teilnahme verwiesen  werden.</p>
<p>Die Anleitung führt weiter aus, dass ein Haushalt bei einem Einzug  nach dem 9. Mai genauso wenig auskunftspflichtig sei wie Angehörige  ausländischer Streitkräfte oder diplomatischer Vertretungen. In  &quot;Sonderbereichen&quot; wie Gemeinschafts-, Anstalts- oder Notunterkünften  sowie Heimen müsse eine Vollerhebung der wohnhaften Personen mit Namen,  Geschlecht, Familienstand, Geburtsdaten oder Staatsangehörigkeit  durchgeführt werden. In &quot;sensiblen Sonderbereichen&quot;, in denen die  Information über die Zugehörigkeit für die Bewohner die Gefahr einer  sozialen Benachteiligung hervorrufen könne, sei dagegen nur der  Einrichtungsleitung ein Erfassungsbogen zu übergeben. Gegen den Zensus,  dessen Durchführungskommission jüngst einen Big Brother Award erhielt, hatten vier Bürger mit zahlreichen Unterstützern eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die Karlsruhe aber nicht annahm.  Statistiker halten den Zensus für unerlässlich, um genauere Zahlen zur  Gesamtbevölkerung für weitere staatliche Planung zu erhalten. (Stefan Krempl)  /  (jk)</p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 07:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/bundesgerichtshof-staerkt-pressefreiheit/</link>
			<description>jw Beitrag und Urteil</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Grundsatzurteil die Pressefreiheit gestärkt. Medien dürfen danach über rechtswidrige Angebote zum Aushebeln des Kopierschutzes berichten, ohne sich deshalb selbst der Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Auch wenn in dem Presseartikel ein Link zu dem rechtswidrigen Angebot führt, werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die Richter. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ging es um den Internetdienst »heise online«. Dieser veröffentlichte 2005 mehrere Berichte über illegale Programme zum Knacken des Kopierschutzes. Der Bericht setzte sich kritisch mit den Programmen auseinander und verwies auch auf deren Rechtswidrigkeit. Gleichzeitig enthielt der Beitrag jedoch einen Link, mit dem der Leser zu dem Programm »AnyDVD« geleitet wurde. Der Verlag wurde deswegen in zwei Instanzen wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt. (dapd/jW)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) findet ihr <a href="http://www.recht-hat.de/urteile/urheberrecht-urteile/bgh-kippt-linkverbot-az-i-zr-19108/" class="external-link-new-window" >hier</a> (Az. I ZR 191/08)</p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 06:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verfassungsrichter kippen Versammlungsgesetz</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/verfassungsrichter-kippen-versammlungsgesetz/</link>
			<description>Beitrag vom MDR</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die schwarz-gelbe Landesregierung hat vor dem Verfassungsgerichtshof  eine Niederlage erlitten. Die Richter kippten aus formalen Gründen das  verschärfte Versammlungsgesetz. Geklagt hatten 52 Abgeordnete der  Opposition, weil sie bei der Abstimmung noch nicht alle Unterlagen  hatten. Die Koalition kündigte bereits an, an dem umstrittenen Gesetz  festzuhalten.</p><div id="absatznr1" class="absatz"><p> Schlappe für die schwarz-gelbe Landesregierung: Der  Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat am Dienstag das verschärfte  Versammlungsgesetz gekippt. Die Leipziger Richter erklärten, das Gesetz  sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Sie führten dafür allerdings  rein formale Gründe an. Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende  Formfehler begangen worden. Den Abgeordneten sei das Gesetz, über das  sie beschließen sollten, nicht im vollen Wortlaut vorgelegt worden,  erklärten die Richter. Über den Inhalt des Gesetzes urteilten sie nicht.<br /> </p></div><p> <a name="absatz2"></a> </p><div id="absatznr2" class="absatz"><p> Das Versammlungsrecht sah vor, dass Demonstrationen an Orten von  herausragender historischer Bedeutung verboten werden können. Dazu  gehören das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Dresdner Frauenkirche  sowie Teile der Dresdner Innenstadt speziell am 13. und 14. Februar. Der  Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg wird von  Neonazis seit Jahren zu Aufmärschen genutzt.<br /> <br /> Mit dem Urteil gab der Verfassungsgerichtshof 52 Abgeordneten von SPD,  Grünen und Linken recht. Sie hatten im August vergangenen Jahres eine  sogenannte Normenkontrollklage eingereicht. Sie argumentierten unter  anderem, das Versammlungsgesetz verstoße gegen das Grundrecht auf  Versammlungsfreiheit und teilweise gegen das Recht auf Meinungsfreiheit.  Wichtiger für die Klage war aber die Tatsache, dass verschiedene  Passagen des Gesetzestextes fehlten, als die Abgeordneten darüber  abstimmten.<br /> </p></div><p> <a name="absatz3"></a> </p>
<h4>Opposition begrüßt Urteil</h4>
<p> Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sagte nach  der Urteilsverkündung, das Gericht sei der Argumentation der Kläger  gefolgt und habe die Position der Abgeordneten gestärkt. Es sei jetzt  klar, dass den Abgeordneten vollständige Gesetzesvorlagen ausgehändigt  werden müssten. Sein Kollege von der Linksfraktion, Klaus Bartl, sagte:  &quot;Mit ihrer gemeinsamen Klage haben die demokratischen  Oppositionsfraktionen dafür gesorgt, dass es in Sachsen kein  Demonstrationsrecht zweiter Klasse gibt.&quot; Die Koalition habe  &quot;handwerklich so stümperhaft an dem Versammlungsrecht gewerkelt, dass es  vom Gericht schon aus rein formalen Gründen für verfassungswidrig  erklärt werden musste&quot;. So sei es nicht mehr zu einer rechtlichen  Würdigung einzelner Inhalte gekommen.</p>
<p><a href="http://www.mdr.de/sachsen/8485497.html" class="external-link-new-window" >weiterlesen &amp; Hintergrund</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 19:45:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verurteilung wegen Nötigung im Prozess gegen eine Bildungsstreikaktivistin</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/verurteilung-wegen-noetigung-im-prozess-gegen-eine-bildungsstreikaktivistin/</link>
			<description>Presseerklärung der Allgemeinpolitischen Initiative (APO) und des Referats für Politik- und Meinungsfreiheit des UStA der PH Freiburg</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;"><b>Presseerklärung der Allgemeinpolitischen Initiative (APO) und des Referats für Politik- und Meinungsfreiheit des UStA der PH Freiburg</b></p>
<pre>&nbsp;</pre>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Zur Verurteilung wegen Nötigung im Prozess gegen eine Bildungsstreikaktivistin anlässlich der Gleisbesetzung vom 09.06.2010 erklärt die Allgemeinpolitische Initiative und das Referat für Politik- und Meinungsfreiheit:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Verurteilung war zu erwarten. Die Freiburger Staatsanwaltschaft versucht seit Monaten mit großem Eifer Aktivist_innen einzuschüchtern. Mittels Repression wird versucht, Protest zu delegitimieren. Anstatt eine politische Auseinandersetzung über die katastrophalen Zustände im Bildungssystem zu führen, wird die Auseinandersetzung damit auf eine unpolitische juristische Ebene verlagert.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Freiburger Bildungsaktivist_innen wehrten sich am heutigen Tag gegen eine solche Entpolitisierung und gegen die Kriminalisierung einer ganzen Protestbewegung mit einem Antirepressionsaktionstag unter dem Motto „Der Repression den Hahn abdrehen!“.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Am Vormittag fand in diesem Rahmen eine unangemeldete Demonstration gegen staatliche Repression sowie für freie Bildung in der Freiburger Innenstadt statt. Am Abend soll zudem ein Straßenfest auf dem Platz der Alten Synagoge stattfinden, wo mehrere Künstler_innen auf einer Open Stage auftreten werden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Verurteilte Aktivistin erklärte am Ende des Prozess: „Ich stehe nach wie vor hinter den Zielen des Bildungsstreiks und der gewählten Aktionsform des zivilen Ungehorsams.“ Sie kritisierte das unsoziale und selektive Bildungssystem scharf: „Die Ausrichtung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit, soziale Selektion und fehlende Mit- und Selbstbestimmung im Bildungswesen sind beispielhaft für die Zwänge unter denen wir im Kapitalismus in allen Lebensbereichen leiden.“  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Sie solidarisierte sich zudem mit anderen Betroffenen staatlicher Repression, wie der SamBasta-Gruppe, antifaschistischen Gruppierungen, sowie Hausbesetzer_innen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Richterin sah die Angeklagte als Schuldig an, konnte jedoch auf ihre politische Erklärung inhaltlich nichts entgegen setzen, sondern ging die Angeklagte auf persönliche Weise an. Unter den Anwesenden kam es dabei zu legitimen Empörungen, was zwischenzeitlich in Tumulten und einem Raumverweis für eine Kommilitonin endete. Der volle Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung machte deutlich, dass die Freiburger Aktivist_innen nach wie vor hinter der Aktionsform der Gleisblockade stehen. Die Forderungen für die im Sommer 2009 an die 5000 SchülerInnen, Studierende und Azubis streikten, sowie im Herbst 2009 das Audimax der Universität Freiburg und Hörsäle an der Pädagogischen Hochschule mehrere Wochen besetzten, wurden von der Politik bisher ausgesessen. „Angesichts einer solchen staatlichen Arroganz sehen wir zivilen Ungehorsam nach wie vor als eine konsequente und legitime Antwort.“, so die Aktivistin Simone Bromma.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Teilnehmenden des Aktionstags kündeten in mehreren Redebeiträgen an nach wie vor weiter gegen das unsoziale Bildungssystem, gegen soziale Selektion und Verwertungslogik in allen Lebensbereichen anzugehen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">i.A. der Allgemeinpolitischen Initiative und des Referats für Politik- und Meinungsfreiheit</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Für Rückfragen steht Ihnen Sven Fred per e-Mail unter sven.fred[at]usta-ph.de, die APO Initiative unter apo[at]usta-ph.de oder das Pressereferat unter presse[at]usta-ph.de zu Verfügung.</p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 20:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundestagsanalyse: Vorratsdatenspeicherung hilft Ermittlern nicht wirklich</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/bundestagsanalyse-vorratsdatenspeicherung-hilft-ermittlern-nicht-wirklich/</link>
			<description>Beitrag von heise online</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. &quot;In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote&quot;, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein &quot;wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems&quot;.  </p>
<p>Die Analyse gibt zunächst einen Überblick über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten. Demnach fehlt eine entsprechende nationale Regelung in Österreich und Schweden nach wie vor gänzlich. In <a href="http://www.heise.de/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html" >Deutschland</a> und <a href="http://www.heise.de/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html" >Rumänien</a> seien einschlägige Bestimmungen aufgrund von Verfassungsgerichtsurteilen wieder außer Kraft gesetzt worden. Lediglich in Lettland sei die Aufklärungsquote zwischen 2006 und 2007 erheblich angestiegen, was aber mit der Einführung eines neuen strafrechtlichen Verfahrens zusammenhänge und nicht auf die Implementierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuführen sei.</p>
<p>Überwiegend liegen gemäß dem Papier Informationen zu Effekten der Protokollierung von Nutzerspuren auf die Aufklärungsquote von Straftaten in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht vor. Statistische Daten zu dieser Fragestellung seien bislang noch kaum erhoben worden. Dies liege wohl auch daran, dass der Zeitraum, der seit der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten vergangen ist, für aussagekräftige Nachweise schlicht zu kurz sei. Allein aus Sicht Zyperns liege es nahe, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Erfolg polizeilicher Ermittlungen zugute komme. Zahlen dazu hat das Land aber nicht vorgelegt. Andererseits gab etwa ein Leitungsbeamter der finnischen Polizei zu Protokoll, dass ein Effekt der Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten nicht spürbar sei. In seinem Land sank die Aufklärungsrate zuletzt leicht von 61,5 Prozent im Jahr 2009 auf 59,3 Prozent im Folgejahr.</p>
<p>Für den Vorsitzenden der FDP-Arbeitsgruppe Recht, Marco Buschmann, ist damit klar, dass das anlasslose Speichern von Telekommunikationsdaten nur auf Kosten der Freiheit gehe, während es die Sicherheit der Bürger nicht erhöhe. Die von ihm in Auftrag gegebene Untersuchung habe klar bestätigt, dass es keinen Beleg dafür gebe, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer effektiveren Strafverfolgung führe. In mehreren europäischen Staaten – <a href="http://www.heise.de/meldung/Mehrwert-von-Vorratsdaten-bei-der-Strafverfolgung-erneut-angezweifelt-1178285.html" >einschließlich Deutschlands</a> – seien die Aufklärungsquoten der Sicherheitsbehörden nach der Einführung einer Pflicht zur Protokollierung der Nutzerspuren sogar zurückgegangen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht in Freiburg hatte im Jahr 2008 <a href="http://www.heise.de/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-nutzt-der-Strafverfolgung-kaum-190877.html" >ergeben</a>, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können.</p>
<p>Die EU-Kommission hat Schweden unterdessen wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zitiert. Dreieinhalb Jahre nach Ablauf der Implementierungsfrist seien durch das Versäumnis &quot;negative Auswirkungen für den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation und die Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der Polizei- und Justizbehörden in Fällen von schwerer Kriminalität zu befürchten&quot;, glaubt die Brüsseler Regierungseinrichtung. Der EuGH hatte Schweden im vergangenen Jahr wegen Nichterfüllung seiner Pflichten bereits erstmals <a href="http://www.heise.de/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html" >verurteilt</a>. Daraufhin legte die Regierung in Stockholm einen Gesetzesentwurf zur Anwendung der Vorgaben vor. Mitte März <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/5/149469" target="_blank" >beschloss</a> das schwedische Parlament aber, die Abstimmung darüber um ein Jahr zu verschieben.</p>
<p>Der EuGH soll nach dem Willen der Kommission nun ein empfindliches Strafgeld gegen den EU-Staat verhängen. Man habe dem Gerichtshof vorgeschlagen, Schweden für jeden Verzugstag von der Verkündung des erwarteten zweiten Urteils an bis zur Beendigung des Verstoßes mit einem Zwangsgeld in Höhe von 40.947 Euro und für den Zeitraum zwischen dem ersten Beschluss der Luxemburger Richter und dem zweiten mit einer pauschalen Geldbuße in Höhe von 9597 Euro pro Tag zu belegen. (<i>Stefan Krempl</i>) / (<a href="mailto:jk@ct.de" >jk</a>) </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 07:24:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BVerfG: Zu polizeilicher Ingewahrsamnahme zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/bverfg-zu-polizeilicher-ingewahrsamnahme-zwecks-feststellung-seiner-identitaet-und-durchfuehrung-er/</link>
			<description>in Zusammenhang mit Anzeige wg. Hausfriedensbruch</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Bauwagenszene ohne Erlaubnis ein Grundstück, um das Gelände als neuen Wohnsitz und Abstellort für mehrere mitgeführte Bauwagen zu nutzen. Nachdem gegen sie seitens der Grundstückseigentümerin Strafantrag gestellt worden war, stellte die Polizei vor Ort die Identität der noch anwesenden Personen fest, umstellte die Gruppe und teilte ihnen mit, dass sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen seien. Sowohl vor als auch während der anschließenden polizeilichen Räumung des Platzes wiesen die Beschwerdeführer sich unter Vorlage von gültigen Ausweispapieren aus. Sie wurden sodann zunächst auf die Polizeiwache und später auf das Polizeipräsidium gebracht, wo sie jeweils in einer Zelle eingeschlossen waren. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die in der Anfertigung von zwei bzw. drei Lichtbildern bestand, befanden sie sich mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden im Polizeigewahrsam.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><br /> </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Anträge der Beschwerdeführer auf gerichtliche Feststellung, dass Grund, Dauer und Durchführung der Freiheitsentziehung rechtswidrig waren, hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bzw. bereits vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. Das Festhalten der Beschwerdeführer sei gemäß § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO zur Feststellung ihrer Identität jedenfalls bis zur Vorlage ihrer Personalausweise rechtmäßig gewesen. Ihre daran anschließende Verbringung zu den Polizeidienststellen zur Anfertigung von Lichtbildern finde ihre gesetzliche Grundlage in § 81b Alt. 1 StPO. Für eine eindeutige Beweisführung sei es erforderlich gewesen, das tatsächliche damalige Aussehen der Beschwerdeführer zu dokumentieren. Die Dauer der Ingewahrsamnahme sei der Vielzahl der zu erfassenden Personen geschuldet. Eine Freiheitsentziehung sei darin nicht zu sehen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die fachgerichtlichen Beschlüsse, soweit sie die Maßnahmen der Polizeibehörden auch nach Vorlage und Überprüfung der Ausweispapiere für rechtmäßig erklären, die Beschwerdeführer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Landgericht bzw. Amtsgericht zurückverwiesen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Den Entscheidungen liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die fachgerichtlichen Beschlüsse genügen nicht den Anforderungen, die sich unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit der Person des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. Denn die von den Fachgerichten für rechtmäßig erklärten polizeilichen Maßnahmen erweisen sich, unabhängig davon, auf welcher rechtlichen Grundlage sie ergangen sind, nicht als erforderlich zur Erreichung des angestrebten Zwecks.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Vorschrift des § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO lässt ein Festhalten zur Identitätsfeststellung nur zu, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Als gesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots stellt die Vorschrift sicher, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur dann erfolgt, wenn er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist. So verhielt es sich hier nicht. Die Beschwerdeführer hatten sich vor Ort mit Ausweispapieren ausgewiesen. Anhaltspunkte dafür, dass die Ausweise gefälscht waren oder die Personen nicht mit dem Ausweisinhaber übereinstimmten, sind nicht ersichtlich. Daher ist - insbesondere im Hinblick auf das verfassungsrechtlich fundierte Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen bloßer Identitätsfeststellung und weiterem Festhalten - davon auszugehen, dass es den Polizeibeamten möglich war, die Identität vor Ort hinreichend sicher festzustellen. Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Auch ein Festhalten der Beschwerdeführer auf der Grundlage von § 81b Alt. 2 StPO war unverhältnismäßig. Selbst wenn man davon ausgeht, dass trotz eindeutig festgestellter Identität der Beschwerdeführer die Erinnerung der einzelnen Polizisten als Zeugen vor Gericht aufgrund der Vielzahl an Personen ohne weitere Fotos nicht hinreichend gewährleistet gewesen wäre und es als Erinnerungsstütze noch ein Bedürfnis nach weiteren Beweismitteln gab, rechtfertigt dies nicht ein stundenlanges Festhalten und Einsperren. Zwar kann die Masse der zu bearbeitenden Fälle eine organisatorisch nicht vermeidbare und mäßige Wartezeit sowie ein Verbringen an andere Polizeidienststellen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen jedenfalls bei hinreichend gewichtigen Straftaten rechtfertigen. Hier sind die Beschwerdeführer jedoch erst nach mehreren Stunden im Polizeipräsidium lediglich insoweit erkennungsdienstlich erfasst worden, dass von ihnen wenige einfache Fotoaufnahmen angefertigt wurden. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitserwägungen hätte es daher zur Annahme der Erforderlichkeit der mehrstündigen Ingewahrsamnahme einer genaueren Auseinandersetzung mit anderen weniger einschneidenden, aber gleich erfolgversprechenden Maßnahmen bedurft, wie etwa der Fertigung entsprechender Aufnahmen vor Ort, als die Personen einzeln zur Identitätsfeststellung herausgeführt wurden.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die angegriffenen Beschlüsse verletzen die Beschwerdeführer zudem in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 2 GG. Danach ist die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung allein dem Richter vorbehalten, die spätestens unverzüglich nach Beginn der Freiheitsentziehung zu treffen ist. Das Einsperren der Beschwerdeführer in Gewahrsamszellen sowie das Verbringen dorthin stellen eine Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG und nicht lediglich eine Freiheitsbeschränkung dar. Anders als im Regelfall von § 81b StPO wurden die Beschwerdeführer nicht allein zur Dienststelle verbracht und umgehend erkennungsdienstlich behandelt, sondern zunächst über einen Zeitraum von mehreren Stunden allein verwahrt. Bei der gebotenen Qualifikation der Maßnahme als Freiheitsentziehung hätten sich die Fachgerichte mit der Frage der Notwendigkeit der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung, mit den hierzu getroffenen organisatorischen Voraussetzungen sowie mit den Maßnahmen im Einzelfall befassen müssen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><a href="http://taz.de/1/nord/hamburg/artikel/1/polizei-verletzt-grundrechte/" class="external-link-new-window" >Hintergrundbeitrag von der taz [07.04.2011]</a></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Erneute Ohrfeige für die Hamburger Polizei: Die Festnahme von 27 Bambule-Sympathisanten, die am 25. September 2003 das Bundesbahngelände an der Harkortstraße besetzt hatten, ist rechtswidrig. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung ans Landgericht zurückverwiesen. Die polizeilichen Maßnahmen haben das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, so die Richter.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Unter dem Motto: &quot;Bambule lebt noch&quot;, hatten an jenem Samstag rund 100 Personen das Areal in Altona symbolisch besetzt. Damit sollte unterstrichen werden, dass nach der Räumung des Bauwagenplatzes Bambule im Karolinen-Viertel am 4. November des Vorjahres den Bauwagenbewohnern noch immer kein Ausweichquartier von der Stadt zur Verfügung gestellt worden war.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><a name="hauptspalte1"></a>Ursprünglich war der Gruppe von Senatsunterhändler und Innenstaatsrat Walter Wellinghausen die Harkortstraße als Platz angeboten worden, dann hatte jedoch der Schwarz-Schill-Senat diese Zusage zurückgezogen. Insofern waren die &quot;Platzbesetzer&quot; auf eine schnelle Räumung vorbereitet und hatten ihre Personalausweise dabei.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Nach einigen Stunden räumte die Polizei das Areal und nahm 84 Personen nach Polizeirecht in Gewahrsam und registrierte die Personalien. Bei 27 Personen ordnete die Polizeiführung jedoch zusätzlich nach der Strafprozessordnung eine erkennungsdienstliche Behandlung an. Die Personen wurden ins Präsidium gefahren und zwischen fünf und acht Stunden in Zellen festgehalten. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gegen diese Freiheitsentziehung gingen mehrere Betroffene mit Feststellungsklagen vor dem Amts- und später vor dem Landgericht gegen die Polizei vor - und scheiterten.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Während die Verfassungsbeschwerde der Anwältin Britta Eder schon vor drei Jahren verworfen wurde, ist die Beschwerde der Anwältin und heutigen Richterin Karen Ullmann jetzt erfolgreich gewesen. &quot;Die polizeilichen Maßnahmen erweisen sich nicht als erforderlich zur Erreichung des angestrebten Zwecks&quot;, sagen die Verfassungsrichter, &quot;sie seien unverhältnismäßig.&quot; </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ein Eingriff in die persönliche Freiheit sei nur zulässig, wenn sie zur Feststellung der Identität &quot;unerlässlich&quot; sei. &quot;So verhielt es sich hier nicht. Die Beschwerdeführer hatten sich vor Ort mit Ausweispapieren ausgewiesen&quot;, so die Richter. Auch wenn das Bedürfnis der Polizisten bestehe, trotz eindeutig festgestellter Identität sich durch Fotos vor Gericht später besser erinnern zu können, so das Gericht &quot;rechtfertigt dies nicht ein stundenlanges Festhalten und Einsperren&quot;. Zudem hätte eine Freiheitsentziehung von Beginn an dem Richtervorbehalt unterlegen.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Polizei hatte damals nicht einmal erwogen, einen Richter einzuschalten.</p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 19:06:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Informationsbroschüren zum Zensus 2011</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/informationsbroschueren-zum-zensus-2011/</link>
			<description>Aktionsbündnis &quot;Freiheit statt Angst&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Die neue Informationsbroschüre zum Zensus 2011 ist verfügbar!</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Broschüre kann als<a href="http://www.aktion-freiheitstattangst.org/download/folder/zensus2011/201101_FsA_Flyer_Zensus2.pdf" class="external-link-new-window" > PDF zum selbst ausdrucken heruntergeladen werden</a> oder in unserem neuen<a href="http://www.aktion-freiheitstattangst.org/shop?page=shop.product_details&amp;flypage=flypage.tpl&amp;product_id=3&amp;category_id=1" class="external-link-new-window" > Webshop bestellt</a> werden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Broschüre selbst kostet nichts, da sie durch Spendenmittel finanziert worden ist, es fällt nur eine Porto- und Verpackungspauschale an. Sie können im Webshop auch gleich eine Spende an den Verein tätigen - <a href="http://www.aktion-freiheitstattangst.org/shop?page=shop.product_details&amp;category_id=4&amp;flypage=flypage.tpl&amp;product_id=2" class="external-link-new-window" >unter der Broschüre wird als &quot;verwandtes Produkt&quot; eine &quot;Spende für Bürgerrechtsarbeit&quot;</a> [3] angezeigt. Diese lässt sich, genauso, wie die Broschüre zum Einkaufswagen des Shops hinzufügen. Außerdem kann gezielt zur Finanzierung der Broschüre <a href="http://de.betterplace.org/widget/project/5633-info-flyer-zum-zensus-2011" class="external-link-new-window" >bei betterplace.org gespendet werden</a>.</p>]]></content:encoded>
			<category>Kampagnen</category>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 15:16:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Demonstrationsfreiheit bei Sitzblockaden gestärkt</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/demonstrationsfreiheit-bei-sitzblockaden-gestaerkt/</link>
			<description>Tagesschaubeitrag und Urteil des Bundesverfassungsgerichts</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei Sitzblockaden gestärkt. Solche Blockaden sind dann keine strafbare Nötigung, wenn die politischen Ziele der Demonstranten die von der Blockade ausgehende Gewalt überwiegen, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem Beschluss.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><br />Die Verfassungshüter hoben damit die Verurteilung eines Mannes auf, der im März 2004 an einer Sitzblockade vor einem Stützpunkt der US-Luftwaffe bei Frankfurt am Main teilgenommen hatte, um gegen den drohenden Irak-Krieg zu protestieren. Die Frankfurter Richter hatten die Blockade von mehreren Armeefahrzeugen als &quot;verwerflich&quot; bezeichnet, weil sie &quot;Aufmerksamkeit&quot; erregen sollte, und den Mann zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Richter in Karlsruhe kehrten die Argumentation nun um: Erst durch die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für politische Belange werde eine Sitzblockade zu einer schützenswerten Versammlung. Teilnehmer an einer Sitzblockade dürfen deshalb nicht von vornherein wegen Nötigung verurteilt werden. Dies ist den Verfassungshütern zufolge erst zulässig, wenn die von der Blockade ausgehende Gewalt mit Blick auf ihre Ziele unverhältnismäßig groß wird. Die Frankfurter Richter hätten deshalb die äußeren Umstände der Sitzblockade beachten müssen, etwa dass die kurze Aktion angemeldet war und der blockierte Transport auf andere Straßen hätte ausweichen können. Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Beschwerdeführer zudem in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><a href="http://www.tagesschau.de/inland/sitzblockaden100.html" class="external-link-new-window" >Quelle</a></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html" class="external-link-new-window" >Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts</a></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110307_1bvr038805.html" class="external-link-new-window" >Urteil des Bundesverfassungsgerichts</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 18:19:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hausbesetzung in Münster</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/hausbesetzung-in-muenster/</link>
			<description>Videobeitrag vom WDR</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit drei Jahren stehen 20 Reihenhäuser in Münster leer. Eigentümer ist  die Bundesrepublik, die die Gebäude für die britische Rheinarmee  reserviert hat. Doch die Soldaten sind längst abgezogen und der Wohnraum  knapp. Nun haben Studenten eines der Häuser besetzt.                                              </p>
<p><br /><a href="http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/03/28/lokalzeit-muensterland-hausbesetzung.xml" class="external-link-new-window" >Hier gehts zum Video</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 18:17:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>[heise online] Spitzeln ist Pop</title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/heise-online-spitzeln-ist-pop/</link>
			<description>Wieder wurde ein verdeckter Ermittler in Großbritannien geoutet, auch die Bundesregierung betreibt die Ausweitung der Spitzelei</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Wieder wurde ein verdeckter Ermittler in Großbritannien geoutet, auch die Bundesregierung betreibt die Ausweitung der Spitzelei</b></p>
<p>Am Wochenende ist mit sechs Jahren Verspätung bereits der sechste britische Undercover-Polizist <a href="http://www.bbc.co.uk/news/uk-12867187" >bekannt geworden</a>. Dem britischen Sender BBC war ein älterer Audiomitschnitt zugespielt worden, auf dem der Polizist zu hören ist. Dabei half die technische Unerfahrenheit des unter dem Tarnnamen &quot;Simon Wellings&quot; operierenden Spitzels: Sein Mobiltelefon hatte in der Hosentasche unbemerkt bei einem Campaigner der von ihm observierten Gruppe &quot;Globalize Resistance&quot; angerufen, der das Gespräch kurzerhand aufnahm.  </p>
<p>Der Spitzel befand sich offensichtlich in Gesellschaft anderer Polizisten, denen gegenüber er Bilder von Aktivisten kommentierte. Dabei ging er auch unter die Gürtellinie und verriet Details zu Aussehen und sexueller Orientierung. Eine seiner Zielpersonen bezeichnete er als &quot;unverhohlene Lesbe&quot;. &quot;Wie von beinahe allen zuvor aufgeflogenen britischen Polizeispitzeln bekannt, war auch &quot;Wellings&quot; international aktiv, darunter in Sevilla und New York (<a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html" >Mit falschen Papieren gegen &quot;Euro-Anarchisten&quot;</a>). Er avancierte zum Fotograf der Gruppe und sammelte während seiner Tätigkeit zwischen 2001 bis 2005 Hunderte von Bildern.</p>
<p>Auch der wohl bekannteste, langjährige Spitzel Mark Kennedy war in den USA eingesetzt und besorgte dort Informationen über die Protestvorbereitung für den G8-Gipfel 2008 in Japan. Am Samstag hatte sich Kennedy nach längerer Medienabstinenz wieder in der Tageszeitung &quot;Guardian&quot; zu Wort gemeldet und ein langes <a href="http://www.guardian.co.uk/environment/2011/mar/26/mark-kennedy-undercover-cop-environmental-activist" >Interview</a> gegeben. Laut Insider-Informationen soll die Berichterstattung im &quot;Guardian&quot; einen Dokumentarfilm anbahnen, der demnach bald über die Kennedys‘ siebenjährige Spitzeldienste entstehen soll.  </p>
<p>Wie schon in den früheren <a href="http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy#Mark_Kennedy.27s_Interview_with_The_Daily_Mail" >Interviews</a> in der Wochenendbeilage der &quot;Daily Mail&quot;, für die Kennedy angeblich eine sechsstellige Summe erhält, drückt der Ex-Polizist gehörig auf die Tränendrüse: Er habe niemand vom Demonstrieren abhalten wollen, und sowieso seien die von ihm Infiltrierten ganz in Ordnung gewesen. Zudem sei er im Grunde eine &quot;ehrliche Person&quot; und habe nur gelogen, weil es seine Aufgabe gewesen sei. Dabei dokumentiert er seine fast schizophrene, mindestens aber gespaltene Persönlichkeit: Er habe die Lügen nur erzählen müssen, um seine falsche Identität als &quot;Mark Stone&quot; aufzubauen. Immerhin erkennt sich Kennedy selbst als &quot;ein wenig paranoid&quot;.</p>
<p>Immer noch liegen zahlreiche Details von Einsätzen der britischen Schnüffler im Dunkeln (<a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34120/1.html" >Wer bezahlte die Spitzel?</a>). Während etwa der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke, behauptet, ausländische Spitzel nur an Landespolizeien vermittelt zu haben und ansonsten nicht involviert gewesen, wurden die Undercover-Polizisten und ihre mitreisenden Führungspersonen beim G8-Gipfel in Heiligendamm von Verbindungsbeamten des BKA betreut.  </p>
<p>In einer jüngst beantworteten <a href="http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/Cache/B11070E788D4C46343C6912C.pdf" >Kleinen Anfrage</a> von Barbara Borchardt (Die Linke) erneuerte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns den Hinweis, dass Polizeibeamte ausländischer Staaten &quot;uneingeschränkt den Rechtsnormen der deutschen Gesetze&quot; unterliegen und daher &quot;genauso wie deutsche verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen, in Deutschland keine Straftaten begehen&quot; dürften. Dennoch ist etwa der Polizist Mark Kennedy nahe Rostock strafrechtlich aktenkundig geworden und hat unter seinem Pseudonym in Berlin eine Brandstiftung begangen. Laut Ziercke wurde die &quot;Aktion&quot; während einer <a href="http://onestruggle.blogsport.de/" >Demonstration</a> zusammen mit Kennedys' britischen Polizeiführern eingefädelt.  </p>
<p>Der Berliner Innensenator Körting hat der Darstellung des BKA <a href="http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/1609772-958092.foto.html" >widersprochen</a>, wonach das Land Berlin seine &quot;ganz klare Zustimmung&quot; zum Zündeln gegeben habe. &quot;Ich möchte in Zukunft gerne wissen, welche ausländische Agenten hier in Berlin herumwuseln&quot;, <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/offensive-als-ablenkung/" >gibt</a> sich Körting distanziert.</p>
<p><b>Bespitzelung von Mitgliedern des Berliner Sozialforums</b></p>
<p>Der Innensenator vernebelt dabei, dass seine Polizei selbst eifrig linke Bewegungen infiltriert und dabei Transparenz und vor allem ein Auskunftsrecht für Betroffene auf der Strecke bleiben. Mindestens ab 2003 hatte etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz das Berliner Sozialforum <a href="http://www.soziales-berlin.de/sfb/wp-content/uploads/2007/09/chronologievs-skandal.pdf" >unterwandert</a> und vier Informanten platziert und bezahlt (<a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27207/1.html" >Schlappe für Berlins Schlapphüte</a>). Die Berliner Verfassungsschutzbehörde führte einen eigenen V-Mann, der über 10 Jahre in &quot;autonomen Kreisen&quot; aktiv war.  </p>
<p>Der Innensenator behauptete später, die Spitzelei hätte sich gegen Autonome gerichtet, die das Sozialforum angeblich &quot;dominieren&quot; wollten. Demgegenüber wurden aber auch mehrere Gewerkschaftsfunktionäre ausgespäht. Der Politologe Peter Grottian, Mitglied des Sozialforums, der die Infiltration damals <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0628/berlin/0046/index.html" >in die Öffentlichkeit gebracht</a> hatte, entschied sich gegen die Veröffentlichung von Namen und zog damit heftige Kritik auf sich, die unter anderem in einem anonymen <a href="http://euro-police.noblogs.org/files/2011/03/interim.jpg" >Statement</a> in der linksradikalen Szene-Zeitschrift &quot;Interim&quot; gipfelte. </p>
<p>20 Personen aus dem Kreis des Sozialforums haben daraufhin Anträge auf Auskunft sowie Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz gestellt. Laut einer Pressemitteilung wurden die Anträge nicht nur &quot;schleppend bearbeitet&quot;, sondern kurzerhand abgelehnt: Die Auskünfte könnten Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen. Die Behörde bot den Klägern an, Informationen, sofern sie nicht Autonome beträfen, zu löschen. Fünf Betroffene hatten sich allerdings lieber für Klagen beim Verwaltungsgericht entschieden, von denen die erste im Januar 2008 <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20080131.1215.93065.html" >positiv beschieden</a> wurde. Demnach reiche es nicht aus, eine Auskunft über gespeicherte und gesammelte Informationen pauschal zu verweigern. Nicht alle mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Informationen würden grundsätzlich Geheimnisschutz genießen. Die Senatsverwaltung hat daraufhin Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die morgen in Berlin verhandelt wird.  </p>
<p>Vor allem angesichts der Affären um den Austausch verdeckter Ermittler von Großbritannien und Deutschland, aber auch dem Einsatz des Spätzle-Spitzels Simon Bromma im September letzten Jahres in Belgien sind zahlreiche Fragen ungeklärt. Offen ist etwa, ob Bromma der Brüsseler Polizei die Vorlage für <a href="http://euro-police.noblogs.org/2010/10/bxl-reclaim-your-data-from-police-databases/" >eine der größten &quot;präventiven&quot; Massenfestnahme Belgiens</a> geliefert hatte.  </p>
<p>Aber auch innerhalb Deutschlands geben sich die Verfolgungsbehörden selbst von öffentlicher Kritik oder Gerichtsurteilen unbeeindruckt. Der &quot;Einsatz menschlicher Quellen&quot; sei laut Bundesamt für den Verfassungsschutz &quot;nach wie vor sei eines der effektivsten nachrichtendienstlichen Mittel zur Informationsbeschaffung&quot;, das jetzt <a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/linke-bekommen-mehr-spitzel/" >mit einem neuen Programm &quot;Verstärkte Aufklärung der gewaltbereiten Szene durch menschliche Quellen&quot;</a> in Schwung gebracht werden soll.  </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Stellungnahmen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 09:26:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Stadt Köln plant Räumung des Autonomen Zentrums </title>
			<link>http://www.pm-buendnis.de/nc/de/aktuelles/nachricht/ansicht/stadt-koeln-plant-raeumung-des-autonomen-zentrums/</link>
			<description>In der  Nacht von Sonntag auf Montag erreichte das Autonome Zentrum Köln-Kalk  eine Nachricht aus zuverlässigen Quellen über eine geplante Räumung am  Dienstag in den Morgenstunden. Die ehemalige KHD...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der  Nacht von Sonntag auf Montag erreichte das Autonome Zentrum Köln-Kalk  eine Nachricht aus zuverlässigen Quellen über eine geplante Räumung am  Dienstag in den Morgenstunden. Die ehemalige KHD Kantine in der  Wiersbergstraße 44 wurde am 16. April 2010 von der „Kampagne Pyranha&quot;  und Unterstützer_innen besetzt und hat sich im vergangenem Jahr als  Autonomes Zentrum für unkommerzielle Kunst, Kultur und Politik  erfolgreich etabliert. Das Gebäude ist noch in Besitz einer  Tochterfirma der Sparkasse KölnBonn. Diese hatte sich jeglicher  Verhandlungsbereitschaft verweigert. Nach der Auflage der EU-Kommission  zur Neuordnung der Sparkasse, soll das Gebäude, samt dem gesamten  KHD-Gelände, durch die Stadt Köln von der Sparkasse zurückgekauft  werden. Anscheinend will die Stadt Köln - namentlich Ex-Polizeipräsident  und Oberbürgermeister Jürgen Roters - sich wenige Tage vor der  Umsetzung davor drücken selber als Eigentümerin mit den Besetzer_innen  des Autonomen Zentrum zu verhandeln und gab den Weg frei für den  Polizeieinsatz. Die Forderung nach einem geeigneten Gebäude  wurde an die Stadt Köln bereits im Januar 2009 herangetragen. Die  Besetzung eines leerstehenden Hauses war aus der Sicht der Kampagne eine  notwendige Konsequenz. &quot;Seit fast einem Jahr existiert in  Köln-Kalk nun ein Ort für unkommerzielle Kunst, Kultur und autonome  Politik für Kino, Vorträge und Diskussionen, Treffen, Konzerte und  Parties gestaltet von weit über hundert verschiedenen Menschen genutzt  und besucht von Tausenden. Dies zeigt den Bedarf nach einem Autonomen  Zentrum besser als jedes noch so perfekt formulierte Nutzungkonzept.&quot; so  Hanna, eine Besetzerin. Von der Kölner Lokalpoltik fordert sie nun eine  politische Zusicherung.. Im Haus jedenfalls bereitet man sich vor und  ruft Unterstützer_innen auf zu kommen und die Räumung zu verhindern. Bereits  im Sommer 2010 konnten die Besetzer_innen erfolgreich eine Räumung  verhindern, von der sie frühzeitig erfuhren. Vom Plenum des Autonomen  Zentrums wurde hierfür ein Aktionskonsens formuliert: „Von den  BesetzerInnen wird keine Eskalation der Räumungssituation angestrebt.  Dies beinhaltet, dass von Seiten der BesetzerInnen kein aktiver  Widerstand gegen die Räumung geleistet wird. Es ist allerdings in  Ordnung und erwünscht, die Entschlossenheit der Besetzung durch  körperliche Präsenz zu demonstrieren. Dazu gehört es auch, sich der  konkreten Räumung passiv zu widersetzen.“ Dazu Hanna: „Das  staatliche Spiel der Gewalt spielen wir nicht mit, doch werden wir der  Zerstörung unseres Hauses nicht tatenlos zuschauen! So gesehen hat der  Kampf für ein Autonomes Zentrum gerade erst begonnen – denn nach dem  Haus ist vor dem Haus!“</p>
<p><i>Nachtrag:  Soeben erreichte unsere Redaktion die Nachricht, dass die Räumung  morgen stattfinden soll. Zur Stunde finden sich um AZ UnterstützerInnen  ein, die die Räumung verhindern wollen.</i></p>
<p><a href="http://www.scharf-links.de/41.0.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=15401&amp;tx_ttnews[backPid]=56&amp;cHash=16d1bcbd8f" class="external-link-new-window" >Quelle</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bündnis</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 08:45:00 +0200</pubDate>
			
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