VGH: Beitragskürzung für den AStA Ffm rechtens
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 28. Janaur 2010 die
Entscheidung des Frankfurter Universitätspräsidenten, Professor Werner
Müller-Esterl, bestätigt, die studentischen Beiträge für den Asta für
das Sommersemester 2010 von acht auf vier Euro pro Kopf zu kürzen (Az:
10 B 129/10).
Die Universitätsspitze hatte die Halbierung des Beitrags für die
Studierendenschaft mit dem Hinweis auf deren hohe Rücklagen begründet,
die das 3,8-Fache des Jahresbudgets ausmachten und sich auf rund 2,6
Millionen Euro beliefen. Der VGH kam zum Ergebnis, dass der Präsident
die Rechtsaufsicht für die Beiträge habe und den Haushaltsplan der
Studierendenschaft auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin prüfen
müsse. Ein Rücklagenbildung müsse angemessen sein.
(Quelle: Newsletter des Deutschen Hochschulverbandes)
Da es sich bei dem Urteil um ein Eilverfahren hält, strebt die Studierendenschaft der Universität eine abschließende Klärung auf dem allgemein gängigen Verfahrensweg an.
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