Broschüre

Hintergründiges zu Repression und Recht auf Protest findet Ihr in unserer Broschüre.

Banner

Für alle, die auf ihren Internetseiten für uns Werbung machen wollen, gibt es jetzt Werbebanner und Buttons mit Quelltext zum Einbinden.

Archiv

Die alte Homepage des Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit steht zur Recherche online.


Verfassungsrichter kippen Versammlungsgesetz

19.04.11 - 19:45 Uhr

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat vor dem Verfassungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Die Richter kippten aus formalen Gründen das verschärfte Versammlungsgesetz. Geklagt hatten 52 Abgeordnete der Opposition, weil sie bei der Abstimmung noch nicht alle Unterlagen hatten. Die Koalition kündigte bereits an, an dem umstrittenen Gesetz festzuhalten.

Schlappe für die schwarz-gelbe Landesregierung: Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat am Dienstag das verschärfte Versammlungsgesetz gekippt. Die Leipziger Richter erklärten, das Gesetz sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Sie führten dafür allerdings rein formale Gründe an. Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende Formfehler begangen worden. Den Abgeordneten sei das Gesetz, über das sie beschließen sollten, nicht im vollen Wortlaut vorgelegt worden, erklärten die Richter. Über den Inhalt des Gesetzes urteilten sie nicht.

Das Versammlungsrecht sah vor, dass Demonstrationen an Orten von herausragender historischer Bedeutung verboten werden können. Dazu gehören das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Dresdner Frauenkirche sowie Teile der Dresdner Innenstadt speziell am 13. und 14. Februar. Der Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg wird von Neonazis seit Jahren zu Aufmärschen genutzt.

Mit dem Urteil gab der Verfassungsgerichtshof 52 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken recht. Sie hatten im August vergangenen Jahres eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht. Sie argumentierten unter anderem, das Versammlungsgesetz verstoße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und teilweise gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Wichtiger für die Klage war aber die Tatsache, dass verschiedene Passagen des Gesetzestextes fehlten, als die Abgeordneten darüber abstimmten.

Opposition begrüßt Urteil

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sagte nach der Urteilsverkündung, das Gericht sei der Argumentation der Kläger gefolgt und habe die Position der Abgeordneten gestärkt. Es sei jetzt klar, dass den Abgeordneten vollständige Gesetzesvorlagen ausgehändigt werden müssten. Sein Kollege von der Linksfraktion, Klaus Bartl, sagte: "Mit ihrer gemeinsamen Klage haben die demokratischen Oppositionsfraktionen dafür gesorgt, dass es in Sachsen kein Demonstrationsrecht zweiter Klasse gibt." Die Koalition habe "handwerklich so stümperhaft an dem Versammlungsrecht gewerkelt, dass es vom Gericht schon aus rein formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt werden musste". So sei es nicht mehr zu einer rechtlichen Würdigung einzelner Inhalte gekommen.

weiterlesen & Hintergrund

 Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen - 22-02-11 18:12
 Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des Versammlungscharakters einer Zusammenkunft - 22-01-11 17:04
 Versammlungsgesetz soll am Dienstag verabschiedet werden - 04-10-10 20:05
 [H] Demonstration gegen neues Versammlungsgesetz - 25-09-10 17:30
 Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes kritisiert CDU-FDP-Entwurf - 12-09-10 08:51
 Klage gegen Versammlungsgesetz eingereicht - 20-08-10 08:54
 Umkämpfte Versammlungsfreiheit - 07-07-10 19:06
 Stuttgart: Versammlungsfreiheit vor Gericht - 16-03-10 22:51