Rechtswidrige Gesinnungstests in Nordrhein Westfalen und anderen Bundesländern abschaffen!
VG Münster: Gesinnungstests rechtswidrig//Grundsatzentscheidung steht noch aus//bpm fordert die endgültige Abschaffung der diskriminierenden Tests
Das Verwaltungsgericht Münster entschied am Donnerstag, dass der Gesinnungstest in NRW rechtswidrig sei und alle ausgefüllten Fragebögen vernichtet werden müssten. Das bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm) warnt jedoch davor, darin schon die Abschaffung der Tests zu sehen, da das Gericht vor allem formale Gründe bemängelte.
In verschiedenen Bundesländern werden Menschen mit Migrationshintergrund unter Androhung der Ausweisung genötigt, sich so genannten "Sicherheitsbefragungen" zu unterziehen. Dabei müssen die Betroffenen nicht nur Angaben zu ihrer eigenen Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen machen, sondern auch, ob sie andere Personen kennen, etwa aus dem Familienumfeld, die dort Mitglied sein könnten.
Laut dem bisher geheimgehaltenen Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, der inzwischen auf der Internetpräsenz des AStA der Uni Münster zugänglich gemacht wurde, stehe den Befragten dabei jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
„Mit diesen Tests wird ein höchst diskriminierender und rassistischer Akt als bürokratische Notwendigkeit verschleiert. Diese Verletzung des Rechtsstaatsprinzip gerät dabei völlig aus dem Fokus der Betrachtung und nötigt Menschen zu Aussagen, die gegen sie oder ihnen nahe Stehenden verwendet werden können“, erklärt Johanna Völker, Geschäftsführerin des bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm).
Für die Betroffenen ist nicht absehbar, was mit ihren Informationen geschieht. Durch übliche Geheimdienstkooperationen oder wiederholt auftretende Datenschutzpannen werden sie selbst, Angehörige und Bekannte gegebenenfalls Verfolgung ausgesetzt, die in den Herkunftsländern sogar staatliche Folter oder Todesstrafe zur Folge haben kann.
Das bpm fordert die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und anderen betroffenen Bundesländern auf, diese Gesinnungsschnüffelei sofort einzustellen und alle Fragebögen sowie daraus gewonnene Daten zu vernichten. „Wir finden es unerträglich, wie entgegen Artikel 3 des
Grundgesetzes Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt und als potentielle Staatsfeinde stigmatisiert werden,“ meint Johanna Völker abschließend.
Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an Johanna Völker unter 0162 ? 1678830 oder an pm-buero@studis.de.


