Niedersächsisches Versammlungsgesetz geht auf die Zielgerade
Nachdem im Rahmen der Föderalismusreform 2006 das bundesweit einheitliche Regelungsrecht auf die Bundesländer übertragen wurde, haben diese die Möglichkeit eigene Versammlungsgesetze zu erlassen.
Erstes Bundesland war 2008 Bayern. Nun folgt ihm Niedersachsen. Dort ist die Änderung des Gesetzes bereits seit Anfang 2009 im Gespräch. Nach knapp einem Jahr liegt nun der Gesetzentwurf vor.
Insbesondere zu den Plänen der Überwachung von Versammlungen durch offene Übersichtsaufnahmen und das Verbot von rechten Versammlungen an nationalsozialistischen Gedenktagen hatte sich bereits der DGB zu Wort gemeldet. Doch eine Verbändeanhörung, wie sie bei Gesetzentwürfen weithin üblich ist, soll es nicht geben. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf direkt aus dem Fraktionen und nicht aus einem Ausschuss stammt. Vor diesem Hintergrund wird der Gesetzentwurf bereits am 19. Januar 2010, auch ohne Stellungnahme des neidersächsischen Datenschutzbeauftragten Knaps, welchem der Gesetzentwurf erst seit kurzem vorliegt - in den Landtag eingebracht werden.



