Keine Vorratsdatenspeicherung
Bereits 2006 hatte die EU die Direktive zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, welche im Folgenden durch die Mitglieder der EU in nationaler Gesetzgebund münden sollen. Doch Schweden trotzt der Umsetzung, welche bis März 2010 abgeschlossen sein soll - so jedenfalls sieht es die Direktive vor. Als Begründung führen die NordeuropäerInnen an, dass der durch den Vorstoß der EU ausgelöste nationale Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Nach Aussage der Justizministerin Beatrice Ask plane die Regierung zwar ein ein entsprechendes Gesetz aber wolle die EU-Kommission um eine Fristverlängerung bitten. Gleichzeitig betont sie, dass das Thema nicht zu den Lieblingsthemen der Schweden gehöre, denn selbst aus dem konservativen Flügel wird Kritik an einem (sich aufbauenden) Überwachungsstaat laut.
Wie Schweden steht auch Österreich, welches unmittelbar vor der Abstimmung stehen, nun eine Geldstrafe und eine Rüge der EU ins Haus.
Deutschland hat die Direktive bereits umgesetzt. Begleitet wurde die Einführung der Vorratsdatenspeicherung - bezogen auf Telefon- und Internetdaten - durch eine Sammelklage. Diese ist beim Bundesverfassungsgericht noch anhängig. Unterdessen kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu dem Schluss, dass der Europäische Gerichtshof sich erneut mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen und die Vereinbarkeit insbesondere mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit prüfen müsse.
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