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[jw] Rückfall statt Fortschritt

26.08.10 - 10:08 Uhr

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Datenschutz für Beschäftigte. Vorlage bedeutet teilweise Verschlechterungen gegenüber dem Status quo

Regierung will Datenschutz für Arbeitnehmer stärken.« So oder so ähnlich lauten die Agenturüberschriften zum am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Doch die Realität sieht deutlich anders aus. Zwar enthält die Vorlage einige tatsächliche Verbesserungen, insgesamt bedeutet sie dem Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler zufolge jedoch »in vielerlei Hinsicht einen Rückschritt gegenüber dem Status quo«. Auch die Partei Die Linke bewertet den vom Bundesinnenministerium erarbeitete Entwurf in erster Linie kritisch.

Der Kabinettsbeschluß sei ein »angemessener Interessenausgleich« zwischen Unternehmen und Beschäftigten, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin. Damit sollen u. a. Videoüberwachung, ärztliche Untersuchungen von Beschäftigten, das Verwenden von Daten aus dem Internet sowie der Einsatz von Ortungssystemen neu geregelt werden. Anlaß waren eine Vielzahl von Bespitzelungsskandalen bei der Bahn AG, der Deutschen Bank, der Telekom, bei Lidl, KiK und anderen Konzernen. Vor diesem Hintergrund sei eine gesetzliche Neuregelung »nach Jahrzehnten der Untätigkeit längst überfällig«, erklärte Jan Korte von der Linksfraktion im Bundestag am Mittwoch gegenüber junge Welt. »Der große Wurf ist es jedoch nicht geworden, durch die vielen Ausnahmeregelungen wird weiterer Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.« Zudem seien weder die Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung erhobener Daten noch die Sanktionen bei Verstößen ausreichend, kritisierte Korte.

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz, wie sie beispielsweise Lidl exzessiv praktizierte, soll künftig verboten sein – worüber sich Vertreter der Unternehmerverbände BDA und HDE am Mittwoch bezeichnenderweise heftig empörten. In Umkleide- und Duschräumen dürfen Videogeräte nicht, in anderen Bereichen nur nach Information der Beschäftigten eingesetzt werden. Den Schutz der Lohnabhängigen tatsächlich verbessern dürfte auch eine Regelung, wonach bei Einstellungen nur noch ärztliche Untersuchungen gemacht werden dürfen, die wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen betreffen. »Blutuntersuchung darf gemacht werden beim Chirurgen, nicht beim Möbelpacker«, erläuterte de Maizière.

»Trotz dieser Verbesserungen ist der Gesetzentwurf insgesamt eher eine Verschlechterung für den Arbeitnehmerdatenschutz«, erklärte Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bremen, auf jW-Nachfrage. Der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, den Datenschutz für Beschäftigte zu verbessern, werde damit nicht eingelöst. So sei zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft bei Einstellungsgesprächen nicht ausgeschlossen – ein Rückfall hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung beispielsweise in Call-Centern, die jederzeit als »Stichproben« oder »anlaßbezogen« eingesetzt werden kann, bleibe hinter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zurück, kritisierte der Wissenschaftler.

Ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten, eine Art »Rasterfahndung« im Betrieb, wäre dem Entwurf zufolge ebenfalls legal. Die systematische Durchsuchung von E-Mails, telefonischer Verbindungsdaten und anderem muß zwar in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form geschehen; ergibt sich daraus aber ein konkreter Verdacht, dürfen die Ergebnisse einzelnen Personen zugeordnet werden. »Damit wäre ein Vorgehen wie bei der Bahn – wo 173000 Datensätze von Mitarbeitern miteinander abgeglichen wurden – möglich, wenn sie zunächst verschlüsselt werden«, erläuterte Däubler.

Der Arbeitsrechtler kritisiert, daß viele der geplanten Regelungen Schlupflöcher enthalten, die einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte ermöglichen würden. So ist die Nutzung von Ortungssystemen wie GPS und Handyortung zwar nicht zur Überwachung einzelner Mitarbeiter erlaubt, wohl aber, um deren Einsatz zu koordinieren. Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Satz: »Der Arbeitgeber darf die (…) erhobenen Beschäftigtendaten nicht in einer Weise verarbeiten und nutzen, daß sie durch die automatisierte Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten ein Gesamtbild der wesentlichen geistigen und charakterlichen Eigenschaften oder des Gesundheitszustandes des Beschäftigten ergeben.« »Was aber ist, wenn ein solches Persönlichkeitsbild nicht ›automatisiert‹, sondern ›per Hand‹ erstellt wird?«, fragt Däubler. Sein Fazit: »Es gibt großen Bedarf, den Gesetzentwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten.«

Für deutliche Nachbesserungen plädiert auch der Linke-Politiker Korte. »Der von der Koalition vorgelegte Entwurf ist ein typischer schwarz-gelber Kompromiß, der in weiten Teilen eher den Interessen der Unternehmer entgegenkommt, als daß er die Beschäftigten schützt«, betonte er. Eine Gelegenheit, den Forderungen nach einer Veränderung der Gesetzesvorlage Nachdruck zu verleihen, bietet sich am 11. September in Berlin: bei der um 13 Uhr am Potsdamer Platz beginnenden Demonstration »Freiheit statt Angst«.

Quelle

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www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitnehmer-Datenschutz-Streit-um-Videoueberwachung-Update-1065780.html