[jw] Etappensieg für Bürgerrechte
tAbhörmaßnahmen der National Security Agency (NSA), des Militärnachrichtendienstes der USA, können künftig leichter überprüft werden. Ein Bundesberufungsgericht folgte am vergangenen Montag einem Antrag der Bürgerrechtsvereinigung American Civil Liberties Union (ACLU), die sich mit Unterstützung der New Yorker Anwaltskammer, einem Bündnis von Jura-Professoren und weiteren Organisationen gegen die Abweisung ihrer Klage gegen das ausufernde NSA-Abhörgesetz zur Wehr gesetzt hatte.
Die Entscheidung ermöglicht nun die Verhandlung der Klage der ACLU im Namen von Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Journalisten und Rechtsanwälten zum Schutz ihrer Kommunikation mit Kollegen, Mandanten, Experten und Zeugen, mit Opfern staatlicher Maßnahmen und journalistischen Quellen. Noch im August 2009 hatte ein Bundesgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Kläger könnten nicht beweisen, daß sie von der NSA tatsächlich ausspioniert wurden und damit betroffen seien.
Am Montag verwies das Bundesberufungsgericht nun die Entscheidung in dieser Sache mit der Maßgabe an die untere Instanz zurück, daß die Kläger das Gesetz auch dann angreifen können, wenn sie nicht nachweisen können, daß sie selbst Opfer von Abhörmaßnahmen sind. Sie könnten entweder riskieren, abgehört zu werden und ihre Kommunikation per E-Mail und Telefon fortsetzen, oder müßten berufliche und finanzielle Nachteile erleiden, um ihre Kommunikationsmittel zu ändern, entschied das Berufungsgericht. In beiden Fällen stehe fest, daß die Kläger von dem neuen Gesetz betroffen seien.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte der damalige US-Präsident George W. Bush die NSA zur geheimen und praktisch unbegrenzten Überwachung der elektronischen Kommunikation im Ausland ermächtigt. Seitdem spionierte die Behörde offenbar auch massenhaft internationale E-Mails und Telefongespräche von US-Bürgern aus. Dazu brauchte sie aufgrund der präsidialen Ermächtigung weder Verdachtsmomente noch eine richterliche Anordnung. Erst Jahre später, 2005, kam das geheime Programm aufgrund der Berichterstattung der New York Times an die Öffentlichkeit. Wiederum drei Jahre später legalisierte der Kongreß schließlich einen großen Teil der an die Öffentlichkeit gesickerten Überwachungsmaßnahmen durch den FISA Amendment Act (FAA). Dagegen klagten kurz nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch George W. Bush im Juli 2008 die ACLU und zahlreiche andere Organisationen. Auch die Kommunikation innerhalb des Landes könne unter die Regelung fallen, wenn unklar sei, wo sich einer der Gesprächsteilnehmer befinde. Ihre Anwendung setze weder einen terroristischen noch einen kriminellen Hintergrund voraus. Individuen bis hin zu ganzen Ländern könnten somit Objekt der Überwachungsmaßnahmen sein. So könne der Nachrichtendienst beispielsweise anordnen, die gesamte Kommunikation zwischen den Vereinigten Staaten und London abzuschöpfen.
Trotz des Wahlkampfversprechens, wieder rechtsstaatliche Zustände und größere Transparenz herzustellen, ist das Gesetz auch unter der Obama-Administration bislang unverändert in Kraft geblieben und liegt der Umfang des von Bush vor fast zehn Jahren autorisierten Abhörprogramms weiterhin im dunkeln. Zwei kürzlich von der US-Regierung freigegebene Vermerke des Justizministeriums der Bush-Administration zum geheimen Abhörprogramm tragen durch umfassende Schwärzungen kaum zur Klärung bei.


