Hamburger Hochschulen und Uni-AStA überwachen ohne Rechtsgrundlage!
In einer Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom 16.09.2009 stellt dieser fest, dass die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch öffentlicher Stellen der Hansestadt Hamburg zu einem erheblichen Teil ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgt. Das betrifft (auch wenn dort nicht explizit erwähnt) insbesondere auch die meisten Überwachungskameras in den Hochschulen.
In der Vergangenheit meinte man, durch das Bundesdatenschutzgesetz dazu legitimiert zu sein, diese Auffassung ist jedoch nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2007 (1 BvR 2368/06) nicht mehr haltbar. Da Hamburg es bislang versäumt hat, entsprechende Gesetze zu erlassen, ist es nur folgerichtig, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte nun die Abbau der Kameras fordert. Wir fordern die Hochschulleitungen der Hamburger Hochschulen und den AStA der Uni Hamburg das geltende Recht zu respektieren und die illegal betriebenen Kameras soweit noch nicht geschehen unverzüglich abzubauen!
Auch in anderen Bundesländern besteht Grund zur Annahme, dass Überwachungskameras ohne eine Rechtsgrundlage in Betrieb sind.
Das bpm erweiterte daher auf der Sondervollversammlung das Arbeitsprogramm 2009/10 um die Prüfung und anschließende Veröffentlichung solcher Fälle. Dadurch sollen aber keine Rechtslücken geschlossen werden, vielmehr geht es um die Rückgewinnung kontroll- und daher bewegungsfreiem öffentlichem Raum.
Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten
www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/1771832/pressemeldung-2009-09-16.html



