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Demonstrationsfreiheit bei Sitzblockaden gestärkt

30.03.11 - 18:19 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei Sitzblockaden gestärkt. Solche Blockaden sind dann keine strafbare Nötigung, wenn die politischen Ziele der Demonstranten die von der Blockade ausgehende Gewalt überwiegen, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem Beschluss.


Die Verfassungshüter hoben damit die Verurteilung eines Mannes auf, der im März 2004 an einer Sitzblockade vor einem Stützpunkt der US-Luftwaffe bei Frankfurt am Main teilgenommen hatte, um gegen den drohenden Irak-Krieg zu protestieren. Die Frankfurter Richter hatten die Blockade von mehreren Armeefahrzeugen als "verwerflich" bezeichnet, weil sie "Aufmerksamkeit" erregen sollte, und den Mann zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.

Die Richter in Karlsruhe kehrten die Argumentation nun um: Erst durch die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für politische Belange werde eine Sitzblockade zu einer schützenswerten Versammlung. Teilnehmer an einer Sitzblockade dürfen deshalb nicht von vornherein wegen Nötigung verurteilt werden. Dies ist den Verfassungshütern zufolge erst zulässig, wenn die von der Blockade ausgehende Gewalt mit Blick auf ihre Ziele unverhältnismäßig groß wird. Die Frankfurter Richter hätten deshalb die äußeren Umstände der Sitzblockade beachten müssen, etwa dass die kurze Aktion angemeldet war und der blockierte Transport auf andere Straßen hätte ausweichen können. Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Beschwerdeführer zudem in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

Quelle

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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