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BVerfG: Urteil in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" [update]

02.03.10 - 17:54 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur Entscheidung außer Kraft zu setzen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Verfahrensstand

Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Vorratsdaten im März und Oktober 2008 durch einstweilige Anordnungen eingeschränkt. Über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung selbst und über den Antrag, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, ist noch nicht entschieden. Die Mündliche Verhandlung fand am Dienstag, den 15. Dezember 2009 statt. Das Urteil des Gerichts wird am 2. März 2010 verkündet (weitere Informationen).

weiterlesen beim AK Vorrat

Einladung des BVerfG

Update

Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 2. März die Vorratsdatenspeicherung i.w.S. gekippt. In dem Urteil heißt es zur Begründung unter anderem, dass durch die 6monatige Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden könnten, welche bis hinein in die Intimsphäre erstellt werden könnten.

Doch die Vorratsdatenspeicherung ist trotz des Urteils nicht ganz vom Tisch. Das Gericht kommt in seinen weiteren Ausführungen zum Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung i.e.S. in Fragen der Gefahrenabwehr dennoch erlaubt sein soll. Dazu soll die Bundesregierung einen abgeschließenden Katalog vorlegen, in welchen Fällen Vorratsdatenspeicherung erlaubt ist. Betroffen sollen in der Regel über die vorgenommene Speicherung von Daten informiert werden - fehlende/mangelnde Unterrichtung soll geahndet werden.

Bezüglich des vor einigen Wochen durch den Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetzes gegen Internetpornografie zeigt sich das Gericht ebenfalls locken. Hier soll ein wenig strenger Maßstab angelegt werden: IP-Adressen von BesucherInnen von Kinderpornografiewebsites sollen zukünftig gespeichert und für Ermittlungen verwendet werden dürfen.

Darüber hinaus hat das Urteil des BVerfG lediglich die deutsche Umsetzung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Entsprechende Regelungen auf EU Ebene sind weiterhin in Kraft. So schreibt insbesondere die Humanistische Union in ihrer Pressemitteilung vom 2. März:

"Die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahre 2006 verlangt von ihren Mitgliedstaaten alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, praktisch sämtliche Verbindungsdaten, die bei der Benutzung von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E-Mail- und Internetdiensten anfallen, vorsorglich und anlasslos von jedermann zur Verfolgung von schweren Straftaten zu speichern. "Das Verfassungsgericht hält eine solche Speicherungspflicht in dem von der Richtlinie vorgesehenen Umfang nicht von vornherein für schlechthin verfassungswidrig. An dieser Stelle ist die Entscheidung aus bürgerrechtlicher Sicht, trotz des beachtlichen Erfolgs, den die Bürgerrechtsbewegungen gemeinsam im AK Vorratsdatenspeicherung erzielt haben, auch kritisch zu beurteilen," so Will weiter."

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AK Vorrat

vorratsdatenspeicherung.de

Pressemitteilung nach der Urteilsverkündung des BVerfG

www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100204_2bvr230706.html

Humanistische Union

www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/vorratsdaten/