BVerfG: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung
Ausländerfeindliche Parolen erfüllen nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Gericht hob mit seinem am 05. März 2010 veröffentlichten Beschluss die Verurteilung dreier Neonazis auf. Sie hatten im Jahr 2002 Plakate für eine Aktion “Ausländer-Rückführung” geklebt – und waren deshalb vom Landgericht Augsburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Augsburg hatten das Plakat als Volksverhetzung angesehen, weil Ausländer in menschenverachtender Weise als minderwertig dargestellt worden seien. Auf dem Plakat stand unter anderem “Für ein lebenswertes Augsburg!”
Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob die Urteile jetzt allerdings auf. In der Plakataufschrift liege noch keine Menschenrechtsverletzung, so das Gericht. So werde in dem Plakat keine Aussage darüber getroffen, ob die Ausländer mit Anreizen oder mit Zwang in ihre Heimat zurückgeschickt werden sollten. Es sei nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass Ausländer als rechtlos angesehen werden, so die Richter. Auch die Parole “Ausländer raus” stelle nur dann Volksverhetzung dar, wenn weitere Elemente dazutreten. Der Fall wurde an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen, das die Verurteilung nun erneut prüfen muss.
Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Aufruf zu “Ausländerrückführung” erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, erklärten die Grünen-Politiker Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik:
„Dieses Urteil macht deutlich, dass unsere Rechtsordnung vom Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes geprägt ist. Gruppenbezogene Beleidigungen sind nur schwer zu verfolgen. Die Schwelle zum Straftatbestand der Volksverhetzung ist extrem hoch angesetzt. Daher brauchen wir eine gesonderte strafrechtliche Klausel, nach der rassistische Gruppenbeleidigungen sanktioniert werden können. Die Verwendung derartiger Euphemismen nach dem Vorbild nationalsozialistischer Propaganda darf nicht widerspruchslos hingenommen werden.
Daneben macht das Urteil auch klar: Im Kampf gegen Rechtsextremismus sollte man sich nicht allein auf den Staat verlassen. Stattdessen wollen wir mit grünen Konzepten ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts schaffen. Eine starke Zivilgesellschaft ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus. Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung.
Eine Bagatellisierung von Rechtsextremismus, wie es Familienministerin Schröder durch die Gleichsetzung mit Linksextremismus tut, ist in dieser Auseinandersetzung kontraproduktiv.“
Zur Pressemitteilung des BVerfG
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04 und 1 BvR 371/04)



